Allgemeine Geschäftsbedingungen
REISEBEDINGUNGEN UND REISEHINWEISE
Nachfolgend finden Sie unsere Geschäfts‐ und
Reisebedingungen, welche die gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 651a‐y BGB ergänzen und,
soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen
Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind.
Eine faire Vertragsbeziehung und umfangreiche
Informationen an unsere Reisekunden sind uns
wichtig. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die
Bedingungen in Ruhe durch. Bei Fragen stehen wir
Ihnen gern zur Verfügung. Hinweise: Einige der im
Katalog bzw. auf unserer Webseite vorgestellten
Reisen sind Reisen, bei denen Kooperationspartner
die Veranstalter sind und wir lediglich als Vermittler
auftreten. Bei vermittelten Reisen gelten die ABG
des jeweiligen Veranstalters. Bitte fordern Sie vor
Ihrer Anmeldung ergänzend zu den Informationen in
unserem Katalog unbedingt das ausführliche
Detailprogramm an!
1. ABSCHLUSS DES
PAUSCHALREISEVERTRAGES 1.1 Mit der
Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Jalan
Jalan Travel GmbH den Abschluss eines
Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem
Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
Jalan Jalan Travel GmbH zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Nach
Vertragsschluss wird die Jalan Jalan Travel GmbH
dem Reisekunden eine Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. 1.2
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
der Jalan Jalan Travel GmbH vor, an das Jalan Jalan
Travel GmbH für die Dauer von 5 Tagen, sofern nicht
anders genannt, gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung
bzw. den Reisepreis leistet. 1.3 Der Reisekunde hat
für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine
eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2. BEZAHLUNG UND
REISEUNTERLAGEN 2.1 Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gefordert oder angenommen werden, wenn für
Jalan Jalan Travel GmbH ein
Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Jalan Jalan
Travel GmbH den Reisekunden hierüber gemäß §
651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein
Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB
übergeben wird. 2.2. a Nach Vertragsschluss der
Pauschalreise und bei Übergabe des
Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises fällig. b Bei der Buchung von
nur Flugtickets sowie bei individuell
zusammengestellten Pauschalreisen müssen die
Flugtickets sofort nach Buchungsauftrag ausgestellt
werden. Die dafür anfallenden Kosten müssen sofort
an die Fluggesellschaft gezahlt werden. In diesem
Fall sind diese Kosten auch zu 100 % sofort mit dem
Anzahlungsbetrag an Jalan Jalan Travel GmbH fällig.
c Ergänzend zu 2.2.b) sind zunehmend weitere
Leistungen sofort bei Buchung zu 100 % an den
Leistungsträger zu bezahlen. Dies betrifft manche
Unterkunftsleistungen, i.d.R. auch
Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten,
Bahnfahrkarten u.ä. In diesem Fall sind diese Kosten
ebenfalls zu 100 % sofort mit dem Anzahlungsbetrag
zu begleichen. 2.3 Die Restzahlung des Reisepreises
ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise
nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen
vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine
Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, sofort
fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird
die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig,
frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn. 2.4
Alle gelieferten Reisedokumente bleiben bis zu Ihrer
vollen Bezahlung Eigentum von Jalan Jalan Travel
GmbH. 2.5 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung
oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Jalan Jalan
Travel GmbH nach Mahnung mit erfolgloser
Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des
Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten
Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu
verlangen. 2.6 Der Reisekunde erhält seine
Reiseunterlagen ca. 10‐14 Tage vor Reisebeginn. Der
Reisekunde hat Jalan Jalan Travel GmbH
unverzüglich zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher,
Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von Jalan
Jalan Travel GmbH mitgeteilten Zeiten erhält oder
wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der
Daten des Reisekunden falsche Angaben enthalten.
2.7 Für Hotelbuchungen bis zu fünf Nächten ohne
gleichzeitige Flugreservierung berechnet Jalan Jalan
Travel GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
50,‐EUR. 2.8 Rabatte sind nicht miteinander
kombinierbar. 2.9 Unternehmungen, die in den
vertraglichen Vereinbarungen als „Gelegenheit“,
„Möglichkeit“ oder „Option“ bezeichnet werden,
sind selbst nicht Bestandteil der geplanten
vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene
Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
3.
LEISTUNGS‐ UND PREISÄNDERUNGEN 3.1
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
Jalan Jalan Travel GmbH nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene
Transfer‐ und Flugzeiten stehen unter dem
Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die
mit der Durchführung des Fluges namentlich
genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt
einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte
Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich
vereinbart. 3.2 Gemäß den Bestimmungen des §§
651f und g BGB behält sich Jalan Jalan Travel GmbH
vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und
andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und
sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen,
wie Touristenabgaben, Hafen‐ und
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt
zu ändern: a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die
Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so
kann Jalan Jalan Travel GmbH den Reisepreis wie
folgt erhöhen: aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung
kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben
und berechnet werden. bb In anderen Fällen werden
die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
(erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels
geteilt. Den sich hieraus errechneten
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Jalan Jalan
Travel GmbH vom Reisekunden verlangen. b Werden
die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen‐ oder
Flughafengebühren und Touristenabgaben Jalan
Jalan Travel GmbH gegenüber erhöht, kann diese
Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden
weitergegeben werden. c Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des
Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für
Jalan Jalan Travel GmbH verteuert. d Kommt es zu
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises,
muss Jalan Jalan Travel GmbH den Reisekunden
unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger
informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden
darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn
erfolgen. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung oder einer
Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen
von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt,
kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der
Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise
verlangen, wenn Jalan Jalan Travel GmbH eine
solche anbietet. 3.4 Der Reisekunde hat einen
Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich
entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw.
ändern und dies bei Jalan Jalan Travel GmbH zu
niedrigeren Kosten führt. 3.5 Erhebliche
Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um
mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des
Reisekunden zulässig. Jalan Jalan Travel GmbH
informiert den Reisekunden über
Vertragsänderungen einschließlich der Gründe
unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes
auf einem dauerhaften Datenträger. Jalan Jalan
Travel GmbH kann vom Reisekunden verlangen, dass
er innerhalb einer von Jalan Jalan Travel GmbH
bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot
einer erheblichen Vertragsänderung oder
Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder
seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf
der von Jalan Jalan Travel GmbH bestimmten Frist
gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung
oder Preiserhöhung um mehr als 8% als
angenommen. Jalan Jalan Travel GmbH kann dem
Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen
Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als
8% wahlweise auch die Teilnahme an einer
Ersatzreise anbieten.
4. RÜCKTRITT DES
REISEKUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZREISENDER
UND WICHTIGE VERSICHERUNGEN 4.1 Der
Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Jalan Jalan Travel GmbH
innerhalb deren Geschäftszeiten. Dem Reisekunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag
zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an,
verliert Jalan Jalan Travel GmbH den Anspruch auf
den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine
Entschädigung verlangen. Im Falle eines Rücktritts
vom Reisevertrag steht Jalan Jalan Travel GmbH ein
angemessener Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu. Jalan
Jalan Travel GmbH behält sich grundsätzlich vor,
dem Reisekunden bei einem Rücktritt alle von
anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu
stellen. Soweit bei den einzelnen
Reiseausschreibungen bzw. bei den Bestätigungen
nichts anderes aufgeführt ist, beträgt der
pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren: a
Vermittlung von Linienflügen: 75,‐EUR vor
Flugscheinausstellung; 100% des Flugpreises nach
Flugscheinausstellung. Bei Flugbuchungen (sowohl
nur Flugbuchungen, als auch Flugbuchung im
Rahmen einer Pauschal‐, oder Bausteinreise) beträgt
die Bearbeitungsgebühr für Stornierungen von
ausgestellten Flugscheinen EUR 150,– pro Flugschein
zuzüglich der anfallenden Stornogebühren der
Fluggesellschaften, die sich nach den Bestimmungen
der einzelnen Fluggesellschaften richten. b
Vermittlung von Hotelunterkünften: bis zum 22. Tag
vor Reiseantritt 50,‐ EUR pro Person und
Hotelbuchung; vom 21. Tag vor Reiseantritt 50,‐EUR
plus Kosten für drei Übernachtungen; ab 1 Tag vor
Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 100% des
Reisepreises. c Vermittlung von
Flugpauschalreisen/Busreisen (Flug/Bus und
mindestens eine weitere Leistung):
Rücktrittsgebühren betragen pro Person bis 90.Tag
vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises (RP) jedoch
mindestens 50,00 EUR; vom 89.Tag bis zum 60.Tag
vor Reiseantritt 35 % des RP; vom 59.Tag bis zum
30.Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises; vom
29.Tag bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 55 % des
Reisepreises; vom 14.Tag bis zum 7.Tag vor
Reiseantritt 75% des Reisepreises; vom 6.Tag bis
zum 1.Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises; ab
dem Tag der Abreise, des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 95% des Reisepreises. Alle
Stornokosten verstehen sich zzgl. der unter 4.2 a
und 4.2 d) anfallenden Gebühren. d Umbuchung:
Jalan Jalan Travel GmbH behalten sich grundsätzlich
vor, dem Reisekunden alle bei einem Rücktritt bzw.
bei einer Umbuchung von anderer Seite gestellten
Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR
50,00 pro Person in Rechnung zu stellen. Bei
Umbuchung von Flugtickets gilt zusätzlich:
Umbuchungen oder Änderungen (auch
Namensänderungen auf Grund fehlerhafter Angaben
seitens des Reisekunden) können nach
Buchungsauftrag nur nach kostenpflichtigem
Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben genannten
Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung
zu den aktuell verfügbaren Tarifen vorgenommen
werden. e Zusätzlich zu Punkt 4.2.a bis 4.2.d ist es
möglich, dass bestimmte Teil‐ bzw. Einzelleistungen
nicht den o.g. Stornosätzen unterliegen (z.B. weil sie
gesondert eingekauft und abgerechnet werden
müssen, wie z.B. Theaterkarten, Fährtickets,
Bahnfahrkarten, Sitzplatzreservierungen, auch
zunehmend Flugtickets, Übernachtungsleistungen
usw.). Hier treten oftmals Stornokosten von 100 %
sofort ab Buchungszeitpunkt in Kraft. In unserem
Bestätigungsschreiben weisen wir auf diese
gesonderten Stornobedingungen hin. f Als Stichtag
für die Berechnung gilt der Zugang der
Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es
unbenommen, Jalan Jalan Travel GmbH
nachzuweisen, dass Jalan Jalan Travel GmbH kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der
Schaden von Jalan Jalan Travel GmbH geringer oder
sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Jalan
Jalan Travel GmbH seinen Schaden konkret
berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem
Reisepreis abzüglich des Wertes der von Jalan Jalan
Travel GmbH ersparten Aufwendungen sowie
abzüglich dessen, was Jalan Jalan Travel GmbH durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist Jalan
Jalan Travel GmbH zur unverzüglichen Erstattung des
Reisepreises abzüglich des
Entschädigungsanspruches verpflichtet. 4.3 Erfolgt
der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann
Jalan Jalan Travel GmbH keine Entschädigung
fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an
den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird
verwiesen. 4.4 Bis zum Reisebeginn kann der
Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des
§ 651e BGB wird verwiesen. Jalan Jalan Travel GmbH
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reise‐erfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung
haften der ursprüngliche Reisekunde und der
Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. Jalan Jalan Travel GmbH
hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu
erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des
Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen. 4.5 Es wird
der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und einer
Versicherung zur Deckung der Kosten einer
Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung
bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
5.
RÜCKTRITT DURCH JALAN JALAN TRAVEL GMBH
(NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
U. A.) 5.1 Jalan Jalan Travel GmbH kann wegen
Nichterreichens einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag
zurücktreten, wenn a in der vorvertraglichen
Information und Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der
Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die
Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese
Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist
spätestens an dem Tag zu erklären, der dem
Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen
und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die
Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h
IV BGB wird verwiesen. Tritt Jalan Jalan Travel GmbH
von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die Jalan Jalan Travel GmbH zustehende
gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
6.
GEWÄHRLEISTUNG 6.1 Werden Reiseleistungen
nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der
Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss
unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung,
Jalan Jalan Travel GmbH oder dem Reisevermittler
angezeigt werden. 6.2 Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht
ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt,
den Reisemangel anzuzeigen und Jalan Jalan Travel
GmbH dadurch keine Abhilfe schaffen kann. 6.3 Wird
die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den
Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen.
Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch
den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn
Jalan Jalan Travel GmbH keine Abhilfe leistet,
nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene
Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Jalan Jalan
Travel GmbH verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse
des Reisekunden gerechtfertigt ist.
7. HAFTUNG 7.1
Die vertragliche Haftung von Jalan Jalan Travel
GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden von Jalan Jalan Travel GmbH nicht
schuldhaft herbeigeführt wird. 7.2 Von der örtlichen
Reiseleitung in eigener Organisation oder von
anderen Personen in eigener Organisation am
Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte
Ausflüge (auch Theaterbesuche,
Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen,
sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch
Motorräder) gehören nicht zum
Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem
Reisekunden und Jalan Jalan Travel GmbH; für solche
Leistungen übernimmt Jalan Jalan Travel GmbH
keine Haftung. 7.3 Ein Schadensersatzanspruch
gegenüber Jalan Jalan Travel GmbH ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkünfte oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf 107
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II
BGB wird verwiesen.
8. MITWIRKUNGSPFLICHT DES
REISEKUNDEN Der Reisekunde ist verpflichtet, bei
auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte
der Reisekunde wider Erwarten Grund zur
Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle
unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine
örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale
Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder
kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben,
wendet Sie der Reisekunde an den Leistungsträger
(Fluggesellschaft, Transportunternehmen, Hotelier)
und letztendlich an Jalan Jalan Travel GmbH sofern
Jalan Jalan Travel GmbH Veranstalter dieser Reise
ist. Kommt ein Reisekunde diesen Verpflichtungen
nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt
der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§
651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht
ein, sofern Jalan Jalan Travel GmbH wegen der
fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten
konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist. Schäden oder
Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während
einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am
Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der
zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht
werden.
9. BEISTANDSPFLICHT VON JALAN JALAN
TRAVEL GMBH Befindet sich der Reisekunde in
Schwierigkeiten, hat Jalan Jalan Travel GmbH ihm
unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu
gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem
Reisekunden wird empfohlen, in einer
entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur
Reiseleitung oder zu Jalan Jalan Travel GmbH unter
den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten
aufzunehmen.
10. ANMELDUNG VON
ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND
ABTRETUNGSVERBOT 10.1 Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisekunde gegenüber Jalan Jalan Travel GmbH
unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift
geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung
gegenüber Jalan Jalan Travel GmbH kann auch über
den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die
Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für
die Anmeldung von Reisegepäckschäden und
Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer
Flugbeförderung gelten besondere Fristen.
Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen,
Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach
Aushändigung des Gepäcks zu melden. 10.2
Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln
gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die
Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 10.3
Abtretungsverbot – Die Abtretung von Ansprüchen
des Reisekunden gegen Jalan Jalan Travel GmbH an
Dritte ist ausgeschlossen.
11. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß von Jalan
Jalan Travel GmbH angeboten wurden, infolge
vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus
sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden
zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung
des Reisepreise
12. Reiseausschluss wegen
besonderer Umstände Jalan Jalan Travel GmbH kann
vor Reiseantritt und während der Reise aus
wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an
der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit
die Teilnahme des Kunden an der Reise für Jalan
Jalan Travel GmbH aus Gründen aus der Sphäre des
Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere
vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden
nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem
auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder
nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter sind zum
Ausspruch der in diesem Zusammenhang
erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
13. PASS‐, VISA‐ UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
13.1 Der Reisekunde informiert sich vorvertraglich
über Bestimmungen von Pass‐ und Visavorschriften
(einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung
von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Es wird auf die Möglichkeit
der Informationsbeschaffung beim Auswärtigen
Amt, bei den Botschaften und Konsulaten des
Ziellandes hingewiesen. Der Reisekunde muss sich
über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und
zudem über Infektions‐ und Impfschutzmaßnahmen
für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren.
Es wird auf die Möglichkeit der
Informationsbeschaffung bei den
Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern)
und Tropeninstituten hingewiesen. 13.2 Der
Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Pass‐, Visa‐, und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch‐ oder Nicht¬information von Jalan Jalan
Travel GmbH bedingt sind.
14. INFORMATIONSPFLICHT ÜBER
FLUGGESELLSCHAFTEN Die EU‐Verordnung Nr.
2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet Jalan Jalan
Travel GmbH, den Reisekunden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Jalan Jalan
Travel GmbH verpflichtet, dem Reisekunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge
durchführen wird / werden. Sobald Jalan Jalan Travel
GmbH Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den
Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert
werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft,
muss Jalan Jalan Travel GmbH den Reisekunden über
den Wechsel informieren.
15. INKLUSION UND
BARRIEREFREIHEIT Auf den von Jalan Jalan Travel
GmbH angebotenen Reisen werden diverse
Transportmittel wie Busse, Boote oder Jeeps genutzt
und es wird in verschiedenen Unterkünften vom
Zeltcamp bis zum 5‐Sterne‐Hotel übernachtet. Es
sind weder bei den Transportmitteln noch bei den
Unterkünften Barrierefreiheit garantiert, insofern
sind die Reisen für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität und anderen Behinderungen oder
Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Die
Erfahrung zeigt aber: Mit einer gewissen
Kompromissbereitschaft und in Begleitung einer
Person, die Sie unterstützt, sind einzelne Reisen aus
dem Jalan Jalan Travel‐ Programm durchaus möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die
Reiseleiterinnen und Reiseleiter vor Ort keine
zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen
können. Gerne beraten wir Sie individuell.
16. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 16.1 Auf den
Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem
Reisekunden und Jalan Jalan Travel GmbH findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit
bei Klagen des Reisekunden gegen Jalan Jalan Travel
GmbH im Ausland für den Haftungsgrund nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16.2
Der Gerichtsstand von Jalan Jalan Travel GmbH ist
der Firmensitz in Magdeburg. 16.3 Für Klagen von
Jalan Jalan Travel GmbH gegen den Reisekunden ist
der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz von Jalan Jalan Travel
GmbH maßgebend. 16.4 Die Bestimmungen zu Nr.
13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und
insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
den Pauschalreisevertrag zwischen dem
Reisekunden und Jalan Jalan Travel GmbH
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des
Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den
Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger
sind als die Regelungen in diesen Geschäfts‐ und
Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen
Vorschriften.
17. SCHLICHTUNGSVERFAHREN Jalan
Jalan Travel GmbH nimmt nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach
Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die
Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung
verpflichtend wird, informiert Jalan Jalan Travel
GmbH den Reisekunden. Informatorisch wird für
Pauschalreiseverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende
Online‐Streitbeilegungs‐Plattform hingewiesen:
ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
18. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 18.1 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen
zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen. 18.2 Stand
dieser Bedingungen ist Dezember 2018.
19. DATENSCHUTZ Der Schutz der personenbezogenen
Daten der Reisekunden von Jalan Jalan Travel GmbH
wird gewahrt. Die ausführlichen
Datenschutzbestimmungen von Jalan Jalan Travel
GmbH und die entsprechenden Rechte des
Reisekunden finden sich unter: https://
www.jalanjalan.de/datenschutzerklaerung/ Auf
Verlangen sendet Jalan Jalan Travel GmbH dem
Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch
schriftlich zu.
20. REISEVERANSTALTER
Anschrift und Sitz der Jalan Jalan Travel GmbH:
G.‐Hauptmann‐Str. 2, 39108 Magdeburg
Fon 0391 733 0330
Fax 0391 7 330 335
E‐Mail: info@jalanjalan.de
www.jalanjalan.de
Registergericht: AG Magdeburg, HRB 13423
Geschäftsführer: Christoph Kadlubski
Magdeburg, 10.12.2018
Gültig bis auf Widerruf.