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Allgemeine Geschäftsbedingungen

REISEBEDINGUNGEN UND REISEHINWEISE
Nachfolgend finden Sie unsere Geschäfts‐ und Reisebedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a‐y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind. Eine faire Vertragsbeziehung und umfangreiche Informationen an unsere Reisekunden sind uns wichtig. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Hinweise: Einige der im Katalog bzw. auf unserer Webseite vorgestellten Reisen sind Reisen, bei denen Kooperationspartner die Veranstalter sind und wir lediglich als Vermittler auftreten. Bei vermittelten Reisen gelten die ABG des jeweiligen Veranstalters. Bitte fordern Sie vor Ihrer Anmeldung ergänzend zu den Informationen in unserem Katalog unbedingt das ausführliche Detailprogramm an!

1. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGES 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der Jalan Jalan Travel GmbH den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Jalan Jalan Travel GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird die Jalan Jalan Travel GmbH dem Reisekunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. 1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der Jalan Jalan Travel GmbH vor, an das Jalan Jalan Travel GmbH für die Dauer von 5 Tagen, sofern nicht anders genannt, gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet. 1.3 Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. BEZAHLUNG UND REISEUNTERLAGEN 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Jalan Jalan Travel GmbH ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Jalan Jalan Travel GmbH den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird. 2.2. a Nach Vertragsschluss der Pauschalreise und bei Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. b Bei der Buchung von nur Flugtickets sowie bei individuell zusammengestellten Pauschalreisen müssen die Flugtickets sofort nach Buchungsauftrag ausgestellt werden. Die dafür anfallenden Kosten müssen sofort an die Fluggesellschaft gezahlt werden. In diesem Fall sind diese Kosten auch zu 100 % sofort mit dem Anzahlungsbetrag an Jalan Jalan Travel GmbH fällig. c Ergänzend zu 2.2.b) sind zunehmend weitere Leistungen sofort bei Buchung zu 100 % an den Leistungsträger zu bezahlen. Dies betrifft manche Unterkunftsleistungen, i.d.R. auch Sitzplatzreservierungen, Eintrittskarten, Bahnfahrkarten u.ä. In diesem Fall sind diese Kosten ebenfalls zu 100 % sofort mit dem Anzahlungsbetrag zu begleichen. 2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1 mehr erfolgen kann, sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1 möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn. 2.4 Alle gelieferten Reisedokumente bleiben bis zu Ihrer vollen Bezahlung Eigentum von Jalan Jalan Travel GmbH. 2.5 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Jalan Jalan Travel GmbH nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2) zu verlangen. 2.6 Der Reisekunde erhält seine Reiseunterlagen ca. 10‐14 Tage vor Reisebeginn. Der Reisekunde hat Jalan Jalan Travel GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von Jalan Jalan Travel GmbH mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Reisekunden falsche Angaben enthalten. 2.7 Für Hotelbuchungen bis zu fünf Nächten ohne gleichzeitige Flugreservierung berechnet Jalan Jalan Travel GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,‐EUR. 2.8 Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar. 2.9 Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als „Gelegenheit“, „Möglichkeit“ oder „Option“ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

3. LEISTUNGS‐ UND PREISÄNDERUNGEN 3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Jalan Jalan Travel GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer‐ und Flugzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart. 3.2 Gemäß den Bestimmungen des §§ 651f und g BGB behält sich Jalan Jalan Travel GmbH vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff und andere Energieträger), Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen‐ und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: a Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten (oder andere Energieträger), so kann Jalan Jalan Travel GmbH den Reisepreis wie folgt erhöhen: aa Eine sitzplatzbezogene Erhöhung kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden. bb In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen (erhöhten) Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des Beförderungsmittels geteilt. Den sich hieraus errechneten Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Jalan Jalan Travel GmbH vom Reisekunden verlangen. b Werden die bei Abschluss des Pauschalreisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen‐ oder Flughafengebühren und Touristenabgaben Jalan Jalan Travel GmbH gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden. c Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Pauschalreisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für Jalan Jalan Travel GmbH verteuert. d Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss Jalan Jalan Travel GmbH den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung des Reisekunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen von mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Jalan Jalan Travel GmbH eine solche anbietet. 3.4 Der Reisekunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten (Ziffer 3.3) verringern bzw. ändern und dies bei Jalan Jalan Travel GmbH zu niedrigeren Kosten führt. 3.5 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Jalan Jalan Travel GmbH informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Jalan Jalan Travel GmbH kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Jalan Jalan Travel GmbH bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Jalan Jalan Travel GmbH bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. Jalan Jalan Travel GmbH kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

4. RÜCKTRITT DES REISEKUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZREISENDER UND WICHTIGE VERSICHERUNGEN 4.1 Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Jalan Jalan Travel GmbH innerhalb deren Geschäftszeiten. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 4.2 Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Jalan Jalan Travel GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine Entschädigung verlangen. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht Jalan Jalan Travel GmbH ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu. Jalan Jalan Travel GmbH behält sich grundsätzlich vor, dem Reisekunden bei einem Rücktritt alle von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen bzw. bei den Bestätigungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren: a Vermittlung von Linienflügen: 75,‐EUR vor Flugscheinausstellung; 100% des Flugpreises nach Flugscheinausstellung. Bei Flugbuchungen (sowohl nur Flugbuchungen, als auch Flugbuchung im Rahmen einer Pauschal‐, oder Bausteinreise) beträgt die Bearbeitungsgebühr für Stornierungen von ausgestellten Flugscheinen EUR 150,– pro Flugschein zuzüglich der anfallenden Stornogebühren der Fluggesellschaften, die sich nach den Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften richten. b Vermittlung von Hotelunterkünften: bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50,‐ EUR pro Person und Hotelbuchung; vom 21. Tag vor Reiseantritt 50,‐EUR plus Kosten für drei Übernachtungen; ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. c Vermittlung von Flugpauschalreisen/Busreisen (Flug/Bus und mindestens eine weitere Leistung): Rücktrittsgebühren betragen pro Person bis 90.Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises (RP) jedoch mindestens 50,00 EUR; vom 89.Tag bis zum 60.Tag vor Reiseantritt 35 % des RP; vom 59.Tag bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises; vom 29.Tag bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises; vom 14.Tag bis zum 7.Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises; vom 6.Tag bis zum 1.Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises; ab dem Tag der Abreise, des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises. Alle Stornokosten verstehen sich zzgl. der unter 4.2 a und 4.2 d) anfallenden Gebühren. d Umbuchung: Jalan Jalan Travel GmbH behalten sich grundsätzlich vor, dem Reisekunden alle bei einem Rücktritt bzw. bei einer Umbuchung von anderer Seite gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 pro Person in Rechnung zu stellen. Bei Umbuchung von Flugtickets gilt zusätzlich: Umbuchungen oder Änderungen (auch Namensänderungen auf Grund fehlerhafter Angaben seitens des Reisekunden) können nach Buchungsauftrag nur nach kostenpflichtigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung zu den aktuell verfügbaren Tarifen vorgenommen werden. e Zusätzlich zu Punkt 4.2.a bis 4.2.d ist es möglich, dass bestimmte Teil‐ bzw. Einzelleistungen nicht den o.g. Stornosätzen unterliegen (z.B. weil sie gesondert eingekauft und abgerechnet werden müssen, wie z.B. Theaterkarten, Fährtickets, Bahnfahrkarten, Sitzplatzreservierungen, auch zunehmend Flugtickets, Übernachtungsleistungen usw.). Hier treten oftmals Stornokosten von 100 % sofort ab Buchungszeitpunkt in Kraft. In unserem Bestätigungsschreiben weisen wir auf diese gesonderten Stornobedingungen hin. f Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Jalan Jalan Travel GmbH nachzuweisen, dass Jalan Jalan Travel GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Jalan Jalan Travel GmbH geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Jalan Jalan Travel GmbH seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Jalan Jalan Travel GmbH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Jalan Jalan Travel GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist Jalan Jalan Travel GmbH zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet. 4.3 Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Jalan Jalan Travel GmbH keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen. 4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Jalan Jalan Travel GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise‐erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Jalan Jalan Travel GmbH hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen. 4.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

5. RÜCKTRITT DURCH JALAN JALAN TRAVEL GMBH (NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL U. A.) 5.1 Jalan Jalan Travel GmbH kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn a in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und b in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt Jalan Jalan Travel GmbH von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 5.2 Auf die Jalan Jalan Travel GmbH zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

6. GEWÄHRLEISTUNG 6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, Jalan Jalan Travel GmbH oder dem Reisevermittler angezeigt werden. 6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Jalan Jalan Travel GmbH dadurch keine Abhilfe schaffen kann. 6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Jalan Jalan Travel GmbH keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Jalan Jalan Travel GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.

7. HAFTUNG 7.1 Die vertragliche Haftung von Jalan Jalan Travel GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Jalan Jalan Travel GmbH nicht schuldhaft herbeigeführt wird. 7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u. a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Jalan Jalan Travel GmbH; für solche Leistungen übernimmt Jalan Jalan Travel GmbH keine Haftung. 7.3 Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Jalan Jalan Travel GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf 107 Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.

8. MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISEKUNDEN Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte der Reisekunde wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wendet Sie der Reisekunde an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transportunternehmen, Hotelier) und letztendlich an Jalan Jalan Travel GmbH sofern Jalan Jalan Travel GmbH Veranstalter dieser Reise ist. Kommt ein Reisekunde diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Jalan Jalan Travel GmbH wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

9. BEISTANDSPFLICHT VON JALAN JALAN TRAVEL GMBH Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Jalan Jalan Travel GmbH ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu Jalan Jalan Travel GmbH unter den in Ziffer 17 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.

10. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNGSVERBOT 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Jalan Jalan Travel GmbH unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber Jalan Jalan Travel GmbH kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden. 10.2 Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 10.3 Abtretungsverbot – Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen Jalan Jalan Travel GmbH an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß von Jalan Jalan Travel GmbH angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreise

12. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände Jalan Jalan Travel GmbH kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Jalan Jalan Travel GmbH aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.

13. PASS‐, VISA‐ UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 13.1 Der Reisekunde informiert sich vorvertraglich über Bestimmungen von Pass‐ und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung beim Auswärtigen Amt, bei den Botschaften und Konsulaten des Ziellandes hingewiesen. Der Reisekunde muss sich über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und zudem über Infektions‐ und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten hingewiesen. 13.2 Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass‐, Visa‐, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch‐ oder Nicht¬information von Jalan Jalan Travel GmbH bedingt sind.

14. INFORMATIONSPFLICHT ÜBER FLUGGESELLSCHAFTEN Die EU‐Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Jalan Jalan Travel GmbH, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Jalan Jalan Travel GmbH verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden. Sobald Jalan Jalan Travel GmbH Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Jalan Jalan Travel GmbH den Reisekunden über den Wechsel informieren.

15. INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT Auf den von Jalan Jalan Travel GmbH angebotenen Reisen werden diverse Transportmittel wie Busse, Boote oder Jeeps genutzt und es wird in verschiedenen Unterkünften vom Zeltcamp bis zum 5‐Sterne‐Hotel übernachtet. Es sind weder bei den Transportmitteln noch bei den Unterkünften Barrierefreiheit garantiert, insofern sind die Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Die Erfahrung zeigt aber: Mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind einzelne Reisen aus dem Jalan Jalan Travel‐ Programm durchaus möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Reiseleiterinnen und Reiseleiter vor Ort keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können. Gerne beraten wir Sie individuell.

16. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 16.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Jalan Jalan Travel GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Jalan Jalan Travel GmbH im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16.2 Der Gerichtsstand von Jalan Jalan Travel GmbH ist der Firmensitz in Magdeburg. 16.3 Für Klagen von Jalan Jalan Travel GmbH gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Jalan Jalan Travel GmbH maßgebend. 16.4 Die Bestimmungen zu Nr. 13.1 bis 13.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Jalan Jalan Travel GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts‐ und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

17. SCHLICHTUNGSVERFAHREN Jalan Jalan Travel GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert Jalan Jalan Travel GmbH den Reisekunden. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online‐Streitbeilegungs‐Plattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

18. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen. 18.2 Stand dieser Bedingungen ist Dezember 2018.

19. DATENSCHUTZ Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Jalan Jalan Travel GmbH wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Jalan Jalan Travel GmbH und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https:// www.jalanjalan.de/datenschutzerklaerung/ Auf Verlangen sendet Jalan Jalan Travel GmbH dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gern auch schriftlich zu.

20. REISEVERANSTALTER
Anschrift und Sitz der Jalan Jalan Travel GmbH:
G.‐Hauptmann‐Str. 2, 39108 Magdeburg
Fon 0391 733 0330
Fax 0391 7 330 335
E‐Mail: info@jalanjalan.de
www.jalanjalan.de
Registergericht: AG Magdeburg, HRB 13423
Geschäftsführer: Christoph Kadlubski

Magdeburg, 10.12.2018 Gültig bis auf Widerruf.